Rudern im Zweier ab jetzt wieder erlaubt
Die Coronaschutzverordnung NRW wurde zum 21.05.2020 erneut geändert. So sieht § 9 IV der Coronaschutzverordnung nun vor, dass beim kontaktfreien Freizeit- und Breitensport der Mindestabstand zwischen zwei häuslichen Gemeinschaften nicht eingehalten werden muss. Daher können nun Ruderer aus zwei häuslichen Gemeinschaften ohne Mindestabstand zusammen rudern!… Mehr lesen »Rudern im Zweier ab jetzt wieder erlaubt
