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Rudern im Zweier ab jetzt wieder erlaubt

Die Coronaschutzverordnung NRW wurde zum 21.05.2020 erneut geändert. So sieht § 9 IV der Coronaschutzverordnung nun vor, dass beim kontaktfreien Freizeit- und Breitensport der Mindestabstand zwischen zwei häuslichen Gemeinschaften nicht eingehalten werden muss. Daher können nun Ruderer aus zwei häuslichen Gemeinschaften ohne Mindestabstand zusammen rudern! Dies teilte uns auch Nordrhein-Westfälische Ruder-Verband mit

Daher haben wir unsere vereinsinterne Corona-Ordnung entsprechend angepasst. Diese findet ihr unten. Unser § 4 I sieht nun vor, dass ein Wassertraining im Einer und ungesteuerten Zweier gestattet ist. Die zahlenmäßige Begrenzung der Trainingsgruppen auf maximal 7 Personen inklusive Übungsleiter gilt jedoch weiterhin. Zudem ist ein Training auch weiterhin nur unter Aufsicht eines vom Verein benannten Übungsleiters gestattet.

Darüber hinaus ist nun auch die Benutzung der Toiletten wieder erlaubt.

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