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Aktualisierung Coronaordnung ab 01.03.

Liebe Mitglieder,

die neue CoronaSchVO NRW ist da! Diese erlaubt nunmehr den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel.

Liebe Mitglieder,

die neue CoronaSchVO NRW ist da! Diese erlaubt nunmehr den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel.

Insoweit ergeben sich für uns keine Änderungen zu den bisherigen Regelungen, da wir ja bereits seit Anfang des Jahres nach Absprache mit der Stadt rudern gehen dürfen. Die Verordnung sieht jedoch auch vor, dass zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten ist. Der Vorstand ist diesbezüglich dafür verantwortlich den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Daher bleiben wir bei der bewährten Doodle-Liste, welche ihr hier findet. Die Doodle-Liste markiert die Ablegezeiten. Bitte tragt euch daher nur für den Zeitslot ein, in dem ihr ablegen möchtet. Da nun mehr als zwei Personen gleichzeitig auf dem Vereinsgelände sein dürfen, haben wir die Ablegezeiten etwas verkürzt. Bitte achtet selbstständig darauf, falls es einmal Überschneidungen mit anderen Ruderern kommt, den Abstand von 5 Metern einzuhalten! Die Doodle-Liste gilt allein als Zugangsbeschränkung für den Verein und ersetzt nicht den Eintrag ins Fahrtenbuch sowie einen Eintrag in die im Fitnessraum ausliegende Liste zur Nachverfolgung von Infektionsketten oder eine Anmeldung in der digitalen Liste, welche ihr über den am Verein aushängenden QR-Code erreicht.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin auf dem kompletten Vereinsgelände. Der Kraft- und Fitnessraum, die Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden. Bitte desinfiziert nach dem Training auch weiterhin die Griffe der Skulls. Desinfektionsmittel und Tücher werden bereitgestellt. Darüber hinaus ist weiterhin bis zum 31.03.2021 unbetreut nur das Rudern im Zweier gestattet. Das unbeaufsichtigte Einer-Rudern verbietet unsere Ruderordnung aus Sicherheitsgründen.

Eine große Neuerung beinhaltet die Verordnung jedoch dahingehend, dass auch eine sportliche Ausbildung im Einzelunterricht wieder gestattet ist. Daher ist in einem gewissen Umfang auch wieder ein Training möglich und damit auch eine Begleitung durch das Motorboot, sodass im Falle eines betreuten Trainings auch Einer gerudert werden darf. Die genaue Ausgestaltung regeln die einzelnen Trainingsgruppen. Ihr werdet hierüber gesondert von den Trainern der jeweiligen Gruppen informiert werden. Für die einzelnen Trainingsgruppen werden nach Absprache bestimmte Zeiträume in der Doodle-Liste blockiert.

Falls ihr noch Fragen habt, meldet euch gerne!

Ansonsten wünschen wir euch viel Spaß beim Rudern und Training.

Viele Grüße

der Vorstand

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