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Weitere Lockerungen der Corona-Ordnung

Es gab es erneute Änderungen in der Coronaschutzverordnung NRW, die ab dem 15.06.20 gelten. Einige der erfolgten Änderungen haben auch für unseren Sportbetrieb Relevanz. 

Es gab es erneute Änderungen in der Coronaschutzverordnung NRW, die ab dem 15.06.20 gelten. Folgende für uns relevante Änderungen wurden vorgenommen:

  • Der kontaktbehaftete Sport darf in geschlossenen Räumen mit bis zu 10 Personen ausgeübt werden. Hierbei muss für gute Durchlüftung gesorgt werden, §§ 9 II iVm. 1 II Nr. 5 CoronaSchVO NRW.
  • Der kontaktbehaftete Sport unter freiem Himmel darf mit bis zu 30 Personen ausgeübt werden, § 9 II CoronaSchVO NRW.

In Folge dieser Änderungen haben wir als Vorstand nach umfassender Beratung ebenfalls einige Änderungen in unserer vereinsinternen Corona-Ordnung mit Geltung ab dem 15.06.2020 beschlossen. Die aktualisierte Fassung der Ordnung findet ihr unten. Dennoch möchten wir euch im Folgenden kurz die Änderungen vorstellen.

Wassertraining

Eine Trainingsgruppe für das Rudertraining darf eine Anzahl von 30 Personen inklusive Übungsleiter nicht überschreiten! Das individuelle Rudern (ohne Aufsicht eines Übungsleiters) ist für volljährige Vereinsmitglieder nur außerhalb der offiziellen Trainingszeiten der verschiedenen Gruppen erlaubt. Dafür ist eine vorherige Anmeldung in folgender Doodle-Liste https://doodle.com/poll/pyf6448dhp48md9n erforderlich. So möchten wir sicherstellen, dass nicht mehr als 30 Personen gleichzeitig das Ruder-Training absolvieren. Eine Anmeldefrist gibt es hier nicht. Die Dokumentation vor Ort erfolgt ganz normal über das Fahrtenbuch. Bitte tragt euch hier immer mit eurem richtigen Vor- und Zunamen ein. Nur so können wir die Kontakte im Falle einer Infektion nachverfolgen. Da das Fahrtenbuch nicht mit dem Internet verbunden ist, ist es besonders wichtig, dass ihr die Start- und Endzeit auf Grundlage der Vereinsanwesenheit und nicht der Wasserzeit manuell eintragt! Wenn ihr individuell rudern geht, stellt bitte sicher, dass ihr das Gelände vor Beginn einer offiziellen Trainingseinheit wieder verlassen habt. Das Bootsmaterial, insbesondere die Griffe der Skulls, müssen sowohl vor als auch nach dem Training intensiv desinfizierend gereinigt werden. Dazu müssen die vom RKI zugelassenen und vom Verein zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel verwendet werden. Minderjährige Sportler dürfen lediglich an offiziellen Trainingseinheiten unter Aufsicht eines vom Verein benannten Übungsleiters teilnehmen.

Fitnessraum

Der Fitnessraum wird wieder geöffnet. Hier dürfen maximal 5 Personen gleichzeitig trainieren. Auch hier ist eine entsprechende Voranmeldung über folgende Doodle-Liste https://doodle.com/poll/r2iwbysxigkwibxa

erforderlich. Die Ergometer dürfen lediglich in den dafür markierten Bereichen platziert und benutzt werden. Während des Trainings müssen, um eine gute Durchlüftung sicherzustellen, sämtliche Fenster sowie die Eingangstür geöffnet bleiben. Vor und nach jedem Training muss der Ergometergriff sowie das Display ausgiebig desinfiziert werden. Dazu müssen die vom RKI zugelassenen und vom Verein zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel verwendet werden. Die Anwesenheit und Desinfektion müssen nach jedem Training von jedem Sportler in der ausliegenden Liste dokumentiert werden.

Kraftraum

Auch der Kraftraum wird wieder geöffnet. Auch hier dürfen maximal 5 Personen gleichzeitig trainieren. Die auch hier erforderliche Voranmeldung erfolgt über folgende Doodle-Liste: https://doodle.com/poll/7ui5whatk9xr72n3. Während des Trainings müssen, um eine gute Durchlüftung sicherzustellen, sämtliche Fenster sowie die Eingangstür geöffnet bleiben. Da der Kraftraum nicht so gut belüftet ist wie der Fitnessraum, ist während des Trainings im Kraftraum das Tragen eines Mundnasenschutzes für alle Anwesenden verpflichtend. Sämtliche Griff-, Sitz- und Liegebereiche (bspw. Hanteln, Liegeflächen der Bankzugbank) müssen nach jeder Trainingseinheit gereinigt und desinfiziert werden. Dazu müssen die vom RKI zugelassenen und vom Verein zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel verwendet werden. Die Anwesenheit und Desinfektion müssen nach jedem Training von jedem Sportler in der ausliegenden Liste dokumentiert werden.

Das waren die entsprechenden Änderungen, die uns wieder ein Stück weiter in Richtung Normalität bringen. Für Auskunft darüber, wie die Änderungen in den durch Übungsleiter betreuten Trainingseinheiten organisatorisch umgesetzt werden, wartet bitte auf eine entsprechende Information eurer Trainer.

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