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Neue Änderungen in der Corona-Ordnung

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns, euch wieder neue Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW und damit verbunden neue Lockerungen unserer vereinsinternen Corona-Ordnung mitteilen zu können. § 9 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung NRW wurde derart geändert, dass nun sogar 10 Personen den kontaktfreien Freizeit- und Breitensport ohne Einhaltung des Mindestabstandes ausüben können. Dies gilt ab dem 30.05.20.

Infolge dieser Entscheidung haben wir auch unsere Corona-Ordnung geändert. Diese findet ihr unten. Wir möchten euch an dieser Stelle trotzdem kurz die Änderungen darlegen:

  1. Es gibt keine Beschränkung auf einzelne Bootsgattungen mehr. Das heißt, ihr dürft nicht mehr nur im Einer und ungesteuerten Zweier aufs Wasser, sondern es ist jede Bootsgattung erlaubt. Auch gesteuerte Boote dürfen wieder gerudert werden.
  2. Bei gesteuerten Booten ist der Steuermann/die Steuerfrau verpflichtet, einen Mundnasenschutz zu tragen.
  3. Es ist weiterhin nur ein Training nach vorheriger Anmeldung und unter Aufsicht einer unserer Übungsleiter gestattet. Die Trainingsgruppe darf nun aber 15 Personen inklusive Übungsleiter umfassen.

Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen fort (Mindestabstand auf dem Bootsplatz, dem Steg und in den Hallen, Tragen eines Mundnasenschutzes usw.). Wir möchten uns auch an dieser Stelle wieder bei euch für euer diszipliniertes Verhalten bedanken. Ihr macht das wirklich großartig! Nur so ist es möglich unseren Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten. Vielen Dank dafür!

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