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Mitgliedschaft

Mitgliedsarten

Mitglied des Duisburger Rudervereins e.V. kann jede natürliche und juristische Person werden, von der zu erwarten ist, dass sie die Ziele des Vereins unterstützt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Der Verein hat

– aktive Mitglieder:

  • ordentliche Mitglieder im Alter ab 18 Jahren
  • jugendliche Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

 – Passive Mitglieder:

– unterstützende Mitglieder, die den Rudersport fördern, aber nicht ausüben.

Beiträge und Eintrittsgelder:

Aktive Mitglieder

  • Ordentliche Mitglieder: 27,00 € Beitrag je Monat, 50,00 € einmaliges Eintrittsgeld
  • Jugendliche Mitglieder: 12,50 € Beitrag je Monat, 25,00 € einmaliges Eintrittsgeld
  • Familienmitgliedschaft: 50,00 € einmaliges Eintrittsgeld
    • Grundbetrag für 2 Personen: 39,00 € Beitrag je Monat
    • Zusätzliches ord. Mitglied: 15,00 € Beitrag je Monat
    • Zusätzliches erm. Mitglied*: 5,00 € Beitrag je Monat

*Ab dem dritten zusätzlichen ermäßigten Mitglied erfolgt keine zusätzliche Berechnung

Passive Mitglieder

12,00 € Beitrag je Monat, 25,00 € einmaliges Eintrittsgeld

Ausnahmen

  • Schüler, Studenten und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihre Ausbildung noch nicht beendet und das 27 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag in die Beitragsgruppe der jugendlichen Mitglieder aufgenommen werden. Der Nachweis ist unaufgefordert lückenlos zu führen.
  • Mitglieder der Volleyballgruppe und der Fußballgruppe die ausschließlich diesen Sport ausüben, zahlen 8€ Beitrag pro Monat.
  • Körperbehinderte zahlen den Beitrag jugendlicher Mitglieder.

Ein Wegfall der vorstehenden Ausnahmen ist dem Vorstand unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Vom Beginn des Folgemonats ist der Beitrag für ordentliche Mitglieder zu zahlen. Ebenso ist der Beitrag für ordentliche Mitglieder zu zahlen, sofern keine Folgebescheinigung über die Ausbildung vorgelegt wird.

Fälligkeit der Beiträge und Eintrittsgelder

Das einmalige Eintrittsgeld ist mit der ersten Beitragszahlung zu leisten.
Beiträge sind vierteljährlich im Voraus zu entrichten. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollen sie durch das SEPA Lastschriftverfahren eingezogen werden. Wird der Fälligkeitstermin um mehr als 14 Tage überschritten und das Mitglied gemahnt, wird eine Mahngebühr von 2,50 € pro Mahnung erhoben. Müssen Beitragsrückstände beigetrieben werden, hat das Mitglied die entstehenden Kosten zu tragen. Dies gilt auch für Bankgebühren aufgrund von Rückbuchungen.

Alle Vereinsinformationen werden ausschließlich per Mail verschickt.

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(Demnächst) Online-Mitgliedschaftsantrag

Bitte beachte: die Abrechnung erfolgt quartalsweise!

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